Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Die deutsche Nord- und Ostsee befinden sich in einem schlechten Umweltzustand! Das ist das erschreckende Resultat der Bundesregierung, die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) den Zustand der Nord- und Ostsee bewerten muss. Ziel dieser gesetzlich bindenden EU-Richtlinie ist es bis 2020 eine gesunde Meeresumwelt zu erreichen. Dabei soll die menschliche Nutzung der Meere in einem Maß gehalten werden, dass die marinen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und Flora und Fauna nicht gefährdet sind.
Deutschland hat hierzu im Oktober 2011 die Berichtsentwürfe für den Ist- und Soll-Zustand der deutschen Nord- und-Ostsee sowie entsprechende Zieldefinitionen veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte danach ein halbes Jahr Zeit zu diesen Berichten Stellung zu nehmen. Das BUND Projektbüro Meeresschutz hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Koordination der Umweltverbände (Deepwave, DUH, NABU, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WDCS und WWF) für eine gemeinsame Stellungnahme übernommen. Die wichtigsten Kritikpunkte wurden in einem Positionspapier zusammengefasst.
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Wikipedia sagt:
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist eine EG-Richtlinie der Europäischen Union, die dem Schutz, der Erhaltung und - wo durchführbar - der Wiederherstellung der Meeresumwelt dienen soll. Diese Richtlinie folgt dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Erstellung einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, die dem allgemeinen Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Dieser Rahmen soll mit der Richtlinie erreicht werden. Innerhalb diesen Rahmens ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.
Fakten
Inkrafttreten:
15. Juli 2008
In nationales Recht umzusetzen bis:
15. Juli 2010
Geltungsbereicht:
Europäiche Union
BUND Projektbüro Meeresschutz
Nadja Ziebarth
Am Dobben 44
28203 Bremen
nadja.ziebarth@ bund.net
fon: 0421 79002 32
fax: 0421 79002 90